Mit dieser Aussage prophezeite Kaiser Wilhelm II. dem Automobil keine bedeutende Zukunft. Wie sehr er sich irrte, das wissen wir heute! Das Auto erhielt im 20. Jahrhundert mit Hilfe von Henry Ford und der Herstellung am Fließband Einzug in das Leben des modernen Menschen und revolutionierte dieses von Grund auf. Es ist heute Massentransportmittel, Statussymbol, Sportgerät und Kulturgut.
Als Rechtsanwalt und Autoanwalt habe ich es mir zur Aufgabe gemacht, meine Mandanten rund um das Thema Auto und Verkehrsrecht zu beraten. Ob bei einem Unfall und der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen, bei der Verteidigung im Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht oder im Bereich des Fahrerlaubnisrechts: Mit der Autokanzlei kommen sie rechtssicher ans Ziel!
- Jacek Wierus -
Nach einem Verkehrsunfall fühlen sich viele Beteiligte schnell von der Lage überfordert!
Ist der Schock über das Geschehene halbwegs verdaut, kommen neben den Fragen nach den gesundheitlichen Folgen auch schnell solche über die rechtlichen Konsequenzen auf:
„Wer haftet eigentlich für den Unfall ?“, „Was kann ich vom Unfallgegner verlangen?". "Und was ist eigentlich mit meiner eigenen Rechtsschutz- und Kaskoversicherung ?“.
Eine über Jahrzehnte entwickelte
Rechtsprechung verdichtet den Anspruchsdschungel und macht die Liste der Schadenpositionen lang. Ich helfe Ihnen, den Durchblick zu behalten und Ihr Recht bei der Unfallregulierung effektiv durchzusetzen!
Ob die Fahrerlaubnis nun entzogen wurde, ihre Entziehung droht, oder es Probleme bei der Wiedererteilung gibt:
Einer solchen Situation begegnen die meisten Betroffenen mit Unbehagen, denn die Möglichkeit auf ein Kraftfahrzeug zurück zu greifen, ist für Viele die Grundlage ihrer wirtschaftlichen Existenz. Zudem kann die Furcht vor einer Begutachtung im Rahmen der sogenannten MPU und die Dauer eines Verwaltungsverfahrens im Kampf um die Fahrerlaubnis zur psychischen Belastung werden.
Das Fahrerlaubnisrecht ist eine komplexe Materie! Deswegen ist eine erfolgreiche Beratung und Vertretung in Führerscheinangelegenheiten mit besonderer Verantwortung verbunden, welcher man nur mit viel Engagement, sicherem Fachwissen und Verständnis für die Ängste der Betroffenen gerecht wird!
Ob ein Rotlichtverstoß, eine Geschwindigkeitsüberschreitung oder ein zu geringer Abstand zum Vorausfahrenden:
Im Ordnungswidrigkeitenrecht werden Verkehrsverstöße nach Maßgabe des Bußgeldkatalogs (BKatV) geahndet.
Auch, wenn der Ordnungswidrigkeit der Schein einer Bagatelle anhaftet, sollte der Betroffene die Vorwürfe nicht auf die leichte Schulter nehmen. Das gilt vor allem, wenn Punkte in Flensburg drohen und das Punktekonto schon belastet ist, oder gar ein Fahrverbot im Raum steht.
Da viele Bußgeldbescheide fehlerhaft sind, lohnt die Konsultation eines Anwalts. Er kann Einsicht in die Ermittlungsakte nehmen und den Bescheid auf Fehler überprüfen.
Die wohl häufigsten Straftaten im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr sind die Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB), die Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB), die Unfallflucht (§ 142 StGB) und das Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG).
Dem Beschuldigten (bzw. Angeschuldigten oder Angeklagten) gehen verkehrsrechtliche Tatvorwürfe meistens durch Mark und Bein, denn drohende Maßnahmen wie die vorläufige oder die endgültige Entziehung der Fahrerlaubnis (§ 111a StPO, § 69 StGB) oder ein Fahrverbot (§ 44 StGB) können seine Existenz gefährden.
Doch mit der richtigen Prozesstaktik und Verteidigungsstrategie können die Rechtsfolgen oft abgemildert werden.